Spatzenblick

Der fal­sche Platz zum Schlafen

Hund

Ojeee, ich könn­te aus allen Öff­nun­gen pfei­fen! Was ich da über die Hun­de­hal­tung bei den zwei­bei­ni­gen Nicht­vö­geln gehört habe, fin­de ich zum Zwit­schern komisch: Das Ober­lan­des­ge­richt Hamm hat das Frau­chen eines Schä­fer­hun­des zum Scha­dens­er­satz ver­ur­teilt, weil der Hund müde war und ein zwei­bei­ni­ger Nicht­vo­gel über ihn gestol­pert ist. Das nennt sich Tier­hal­ter­haf­tung. Wen’s inter­es­siert: Urteil vom 15.02.2013 – 19 U 96/12.

In mei­nem klei­nen Spat­zen­hirn stel­le ich mir gera­de vor, wie ein Schä­fer­hund über­se­hen wer­den kann? Es ist schließ­lich kein Floh, son­dern ein Hund, den man nicht ein­mal zu den win­zi­gen Schoß­hünd­chen zäh­len kann. Aber das Gericht war der Mei­nung, wenn ein Hund sich in den ein­zi­gen vor­han­de­nen Ein­gang eines Geschäf­tes nie­der­legt und pennt, hat das Frau­chen dafür auf­zu­kom­men, wenn eine Kun­din über das Tier stol­pert und sich ver­letzt. Ich wür­de in die­sem Fall sagen: selbst schuld! Nicht so das Ober­lan­des­ge­richt Hamm: die sind der Auf­fas­sung, dass der Kun­din kein Mit­ver­schul­den trifft.

Natür­lich kann man sich fra­gen, was ein Hund in einem Geschäft zu suchen hat – aber dem Frau­chen, einer Ver­käu­fe­rin, war es vom Geschäfts­in­ha­ber gestat­tet wor­den, ihren Schä­fer­hund mit­zu­brin­gen. Ein gro­ßer Hund im Ein­gang eines Geschäf­tes könn­te viel­leicht mög­li­che Kun­den vom Betre­ten des Geschäfts abhal­ten, aber die­sen Hund beim Ver­las­sen des Ladens kom­plett zu über­se­hen ist mei­ner beschei­de­nen Mei­nung nach eine Kunst.

Wohl­ge­merkt, der Schä­fer­hund hat nichts getan, nie­man­den ange­grif­fen, ange­knurrt oder auch nur ver­ängs­tigt – ledig­lich geschla­fen. Und das lei­der am fal­schen Platz. Allein die­se Tat­sa­che ist Begrün­dung für eine Haf­tung des Tier­hal­ters. Wie gut, dass ich kein Hund bin!

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