Ojeee, ich könnte aus allen Öffnungen pfeifen! Was ich da über die Hundehaltung bei den zweibeinigen Nichtvögeln gehört habe, finde ich zum Zwitschern komisch: Das Oberlandesgericht Hamm hat das Frauchen eines Schäferhundes zum Schadensersatz verurteilt, weil der Hund müde war und ein zweibeiniger Nichtvogel über ihn gestolpert ist. Das nennt sich Tierhalterhaftung. Wen’s interessiert: Urteil vom 15.02.2013 – 19 U 96/12.
In meinem kleinen Spatzenhirn stelle ich mir gerade vor, wie ein Schäferhund übersehen werden kann? Es ist schließlich kein Floh, sondern ein Hund, den man nicht einmal zu den winzigen Schoßhündchen zählen kann. Aber das Gericht war der Meinung, wenn ein Hund sich in den einzigen vorhandenen Eingang eines Geschäftes niederlegt und pennt, hat das Frauchen dafür aufzukommen, wenn eine Kundin über das Tier stolpert und sich verletzt. Ich würde in diesem Fall sagen: selbst schuld! Nicht so das Oberlandesgericht Hamm: die sind der Auffassung, dass der Kundin kein Mitverschulden trifft.
Natürlich kann man sich fragen, was ein Hund in einem Geschäft zu suchen hat – aber dem Frauchen, einer Verkäuferin, war es vom Geschäftsinhaber gestattet worden, ihren Schäferhund mitzubringen. Ein großer Hund im Eingang eines Geschäftes könnte vielleicht mögliche Kunden vom Betreten des Geschäfts abhalten, aber diesen Hund beim Verlassen des Ladens komplett zu übersehen ist meiner bescheidenen Meinung nach eine Kunst.
Wohlgemerkt, der Schäferhund hat nichts getan, niemanden angegriffen, angeknurrt oder auch nur verängstigt – lediglich geschlafen. Und das leider am falschen Platz. Allein diese Tatsache ist Begründung für eine Haftung des Tierhalters. Wie gut, dass ich kein Hund bin!